Allgemeine Geschäftsbedingungen der Soundfabrik GmbH
1. Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge und Auftragserteilungen der Soundfabrik GmbH. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Wir sind jederzeit berechtigt diese AGB zu ändern oder zu ergänzen.
2. Preise
Es gelten die Preise der entsprechenden Rubrik oder Pauschalabkommen nach Besprechung der jeweiligen Projekte bzw. angefragte Offerten.
3. Zahlungsbedingungen & Eigentumsvorbehalt
Sämtliche der Soundfabrik GmbH berechneten Preise verstehen sich entweder zuzüglich oder inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
ab einem Auftragsumfang von SFr 1000.—
ab einem Auftragsumfang von SFr 1000.—
Die Anzahlung ist zahlbar durch Überweisung auf das Konto der Soundfabrik GmbH. Die Schlusszahlung ist fällig mit Rechnungsstellung und zahlbar durch Überweisung auf das Konto der Soundfabrik GmbH. Audioprodukte bleiben bis zu vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum der Soundfabrik GmbH inklusive allen Rechten (auch Bearbeitungsrechte & Urheberrechte) , sofern diese geleistet wurden. Dies betrifft sämtliche Arbeitsmodelle wie Composing, Producing, Mixing, Mastering und weitere Audio Herstellungs- und Bearbeitungsmethoden. Audioprodukte dürfen erst nach voller Bezahlung der Vergütung durch den Kunden oder Dritte vervielfältigt und vertrieben werden, inklusive Internetverwendungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen aus der Auftragserteilung ist der Kunde also nicht berechtigt, Audioprodukte in irgendeiner Form zu verwenden bzw. an Dritte weiterzuleiten und verwenden zu lassen.
Bei nicht vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Kunden ist die Soundfabrik GmbH berechtigt Audioprodukte zurückzuverlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Audioproduktes liegt kein Rücktritt vom Vertrag/Auftragserteilung.
4. Buchungen
Buchungen können bis spätestens 2 Arbeitswochen vor dem Studio Termin nach Absprache verschoben werden. Bei einem späteren Verschiebungswunsch behalten wir uns vor die gebuchte Zeit oder einen Anteil davon in Rechnung zu stellen. Annullierungen sind nach geleisteter Vorkasse nicht möglich. Wir bemühen uns gerne um Ersatztermine.
5. Haftpflicht
Die Soundfabrik GmbH haftet nicht für entstehende Kosten aufgrund Verzögerung/Produktionsausfall durch höhere Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Tod, sonstige technischen Defekte).Wir haften nicht für den technischen Zustand für von uns bereitgestellten Instrumenten. Der Kunde haftet für Schäden, die nachweislich durch Ihn entstanden sind. Für Instrumente oder Gegenstände des Kunden übernehmen wir keine Haftung.
6. Allgemeines
Die Soundfabrik GmbH lehnt jegliche Erfolgsforderungen des Kunden in Bezug auf produziertes, hergestelltes oder bearbeitetes Audiomaterial vollumfänglich ab. Projektdateien werden bis zu 8 Wochen nach Beendigung des Projekts durch die Soundfabrik GmbH gesichert und danach ohne Gegenbericht des Kunden gelöscht. Bei sämtlichen Aufträgen werden die oben genannten „allgemeinen Geschäftsbedingungen“ durch den Auftraggeber anerkannt. Allfällige abweichende Übereinkommen müssen schriftlich festgehalten werden.
7. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist bei Verträgen/Auftragserteilungen das für den Geschäftssitz der Soundfabrik GmbH zuständige Gericht. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Schweiz.